Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold im Bereich der Eichung von Binnen- und Seeschiffen.
Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold führt Eichvorgänge durch, bei denen die Ladegewichte von Schiffen bestimmt werden. Diese Dienstleistungen werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Standards erbracht.
Die Haftung von Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold ist auf das zehnfache der jeweiligen Eichgebühr beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Ansprüche, einschließlich solcher aus Vertragsverletzungen, unerlaubten Handlungen und sonstigen Rechtsgründen.
Erfüllungsort für alle Leistungen von Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold ist Duisburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist ebenfalls Duisburg.
Die Abrechnung der Eichaufnahmen erfolgt in der Regel monatlich. Wenn nicht anders vereinbart sind die Rechnungen zum 1. des Folgemonats sofort fällig und ohne Abzüge zu begleichen.
Unsere Leistungen werden gemäß unserer Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Diese kann jederzeit bei uns angefragt werden und ist in der Regel für ein Kalenderjahr gültig.
Sollte die Eichaufnahme an der Ladestelle zu einer vereinbarten Uhrzeit aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. aufgrund von Wetterbedingungen oder weil das Schiff unerlaubt weggefahren ist oder noch nicht erschienen ist, nicht durchgeführt werden können, wird der Aufwand gemäß unserer Gebührenordnung in Rechnung gestellt. Dies gilt ausdrücklich auch für Leerfahrten und Wartezeiten.
Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine einvernehmliche Lösung finden, um die Ladungsberechnung abschließen zu können. Sollte es erforderlich sein, dass der Eichaufnehmer dem Schiff hinterherfährt oder die Eichaufnahme an einem anderen Ort oder zu einer anderen Zeit durchgeführt wird, wird dies gesondert in Rechnung gestellt – gegebenenfalls zu einem anderen Gebührensatz.
Auch bei größter Sorgfalt sind Fehler nicht immer auszuschließen. Sollten nachträglich Fehler festgestellt werden, erhält der Auftraggeber kostenfrei ein korrigiertes Gutachten. Fehler in einem Gutachten berechtigen nicht zur Rückforderung der Eichgebühren oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Schiffseichaufnehmer Pascal Leupold behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.